Gutachten

Gutachten können aus den unterschiedlichsten Gründen erforderlich werden.
Im Bauwesen unterscheidet man hauptsächlich:

1. Gutachten für entstandene/vorhandene Schäden an Gebäuden und/oder baulichen Anlage

- kurz: Schadensgutachten -


2. Gutachten zur Feststellung des Wertes eines Grundstückes,
und/oder Grundstück mit Gebäuden und/oder baulichen Anlagen

- kurz: Wertgutachten -



3. Gutachten zur Feststellung der Brandsicherheit/Brandschutz eines Gebäudes/bauliche Anlage

- kurz: Brandschutzgutachten -


In aller Regel tritt die Frage nach einem Gutachten auf,
wenn ungleiche Vorstellungen über einen Sachverhalt
mindestens zweier Parteien/Personen bestehen.

Ein Gutachten kann dann nicht nur die tatsächliche Situation feststellen,
sondern auch durchaus wieder Harmonie schaffen.




Honorare für Gutachten:

Ein Gutachten unter 1) und 3),
also Schadensgutachten und Brandschutzgutachten
werden nach der HOAI in der jeweils gültigen Fassung,
z. Zt. 17. 07. 2013, bzw. nach Aufwand abgerechnet.

Ein "seriöses" Gutachten unter 2)
wird nach folgenden Richtlinien vergütet:
a) die Möglichkeit des Verhandelns oder
b) nach den Richtlinien des BVS (siehe Link).

 

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